Teil 2 der Liste entfällt
Kein AVV, kein Drittland, kein Training, keine fremde Speicherdauer: Für Ihre Inhalte gibt es keinen Empfänger.
KI datenschutzkonform zu nutzen heißt, jedes Werkzeug vor dem Einsatz an denselben Punkten zu prüfen: Zweck, Rechtsgrundlage, Vertrag, Drittland, Training, Speicherdauer, Folgenabschätzung, Regeln und Schulung. Diese Prüfliste folgt der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz und lässt sich für ChatGPT, Copilot, Gemini oder jedes andere Werkzeug abhaken.

Gehen Sie die Liste für jedes KI-Werkzeug einzeln durch, auch für Funktionen, die in bekannte Programme eingebaut sind, etwa KI in der Bürosoftware, im CRM oder im Messenger. Ein Werkzeug gilt erst dann als geprüft, wenn alle Punkte beantwortet und das Ergebnis dokumentiert ist. Die Haken dienen nur beim Durchgehen und werden nicht gespeichert.
Grundlage ist die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) vom 6. Mai 2024. Die Zahlen in Klammern verweisen auf ihre Abschnitte. Sie richtet sich vor allem an Unternehmen und Behörden, die KI einsetzen, nicht an Entwickler.
Abgrenzung: Diese Seite ist die neutrale Prüfliste für jedes Werkzeug. Warum wir für Büroarbeit einen lokalen Assistenten empfehlen, steht ausführlich auf der Seite DSGVO-konforme KI.
Keine KI ist von sich aus datenschutzkonform, und keine ist von sich aus verboten. Entscheidend ist, wie viele Punkte der Prüfliste ein Werkzeug schon durch seine Bauart erledigt und wie viele Sie selbst absichern müssen. Die Tabelle vergleicht die drei typischen Wege.
| Prüfpunkt | Cloud-KI, privates Konto | Cloud-KI, Business-Tarif | Lokale KI auf dem Arbeitsplatz |
|---|---|---|---|
| AVV | Fehlt meist | DPA des Anbieters prüfen | Für die Inhalte nicht nötig, kein Empfänger |
| Drittland | Oft USA | DPF oder Klauseln, TIA, Ausnahmen prüfen | Entfällt für die Inhalte |
| Training | Je nach Einstellung | Laut Anbieter meist aus | Kein Training, das Modell bleibt unverändert |
| Speicherdauer | Bedingungen des Anbieters | Teilweise einstellbar | Liegt bei Ihnen, auf Ihrem Rechner |
| Bedingungen ändern sich | Jederzeit möglich | Mit Vorankündigung | Nur durch Updates, die Sie installieren |
| Richtlinie, Schulung, Prüfung der Ergebnisse | Nötig | Nötig | Weiterhin nötig |
Was die großen Anbieter im Einzelnen zusagen und wo es Probleme gab, steht in den Ratgebern ChatGPT Datenschutz, Copilot Datenschutz und WhatsApp KI Datenschutz. Die Pflichten aus der KI-Verordnung erklärt der Ratgeber KI-Verordnung.
Die meisten Punkte in Teil 2 der Prüfliste haben eine Ursache: Die Inhalte gehen an einen Anbieter. Läuft das Sprachmodell auf dem eigenen Rechner, gibt es für die Inhalte keinen Empfänger. Damit entfallen Auftragsverarbeitungsvertrag, Drittlandtransfer, Transfer Impact Assessment, Training mit Ihren Daten und die Frage, wie lange ein fremder Server Ihre Eingaben speichert. Auch Bedingungen, die sich über Nacht ändern, betreffen Sie nicht.
SpeechToWork arbeitet so: Spracherkennung und Sprachmodell sind auf Ihrem Windows-PC installiert und rechnen dort. Diktate, Mails, Protokolle und Belege verlassen den Rechner nicht.
Was bleibt, gehört ehrlich dazu: Zweck festlegen, eine Richtlinie für das Team, Maßnahmen zur KI-Kompetenz, Ergebnisse prüfen und, wo es einen gibt, den Betriebsrat einbeziehen, denn ein installiertes Programm auf Firmenrechnern ist eine technische Einrichtung. Außerdem ist ein lokales Modell kleiner als die großen Cloud-Modelle und läuft bei SpeechToWork nur unter Windows. Für Schreibarbeit mit Kundendaten ist es gemacht. Mehr zur Technik auf der Seite Lokale KI.
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Anbieter ändern Tarife, Einstellungen und Bedingungen häufig; prüfen Sie vor einer Entscheidung die verlinkten Originalquellen.
Kein AVV, kein Drittland, kein Training, keine fremde Speicherdauer: Für Ihre Inhalte gibt es keinen Empfänger.
Es gibt keinen Schalter für Training oder Verarbeitung im Ausland, weil beides technisch nicht stattfindet.
Keine Abrechnung nach Anfragen. Die Rechenarbeit erledigt Ihre eigene Hardware.
Spracherkennung und Sprachmodell sind auf Ihrem PC installiert und rechnen dort. Was Sie diktieren, steht danach in Ihrem Programm und sonst nirgends. So funktioniert der Datenweg.
Audio und Text bleiben auf Ihrem Rechner. Es gibt keinen Server, der mithört, und keinen KI-Anbieter im Hintergrund.
Kein Dritter verarbeitet Ihre Diktate. Dafür brauchen Sie keinen AV-Vertrag und keine Prüfung von Drittlandtransfers.
Nach der Installation arbeitet SpeechToWork offline. Eine Verbindung braucht nur die Lizenzprüfung.
Indem Sie jedes Werkzeug vor dem Einsatz prüfen: Zweck festlegen, Rechtsgrundlage klären, Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, Drittlandtransfer und Training prüfen, Speicherdauer klären, Folgenabschätzung prüfen, Richtlinie schreiben und das Team schulen. Die Orientierungshilfe der DSK vom Mai 2024 ist dafür die beste Grundlage.
Keine KI ist von sich aus datenschutzkonform. Cloud-Dienste lassen sich mit Business-Tarif, Auftragsverarbeitungsvertrag und passenden Einstellungen konform nutzen. Am wenigsten Aufwand macht lokale KI, die auf dem eigenen Rechner läuft: Weil keine Inhalte an einen Anbieter gehen, entfallen Vertrag, Drittlandtransfer und Training.
Ja, sobald personenbezogene Daten in einen Cloud-Dienst gelangen, der sie in Ihrem Auftrag verarbeitet. Anbieter stellen dafür ein Data Processing Addendum bereit, meist nur für Business- oder Enterprise-Tarife. Für kostenlose oder private Konten gibt es in der Regel keinen AVV; dort haben Kundendaten nichts zu suchen.
Oft ja. Art. 35 DSGVO verlangt sie, wenn eine Verarbeitung, besonders mit neuen Technologien, voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene hat. Bei KI mit Zugriff auf viele Kundendaten, Beschäftigtendaten oder Gesundheitsdaten ist das naheliegend. Mindestens die Prüfung, ob eine DSFA nötig ist, sollten Sie dokumentieren.
Ja. Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 auch für Unternehmen, die KI nur nutzen. Seit der Änderung vom Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu unterstützen. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, Schulungen und Anleitungen sollten Sie aber dokumentieren.
Häufig ja. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt er mit, wenn eine technische Einrichtung geeignet ist, Beschäftigte zu überwachen, etwa über einen einsehbaren Verlauf. Das ArbG Hamburg verneinte das 2024 für ChatGPT über private Browser-Konten. Bei Firmenkonten oder installierter Software sollten Sie den Betriebsrat frühzeitig einbeziehen.
Was die EU-KI-Verordnung von Unternehmen verlangt, die KI nutzen: Zeitplan, Schulungspflicht, Verbote, Bußgelder, Checkliste.
AnsehenKI im Büro nutzen, ohne Daten an einen Anbieter zu geben.
AnsehenTraining, Speicherdauer und Serverstandort je Tarif, Bußgelder und Verfahren, die richtigen Einstellungen.
AnsehenSpeechToWork steht kurz vor dem Start. Sobald die erste Fassung fertig ist, laden Sie sie hier herunter: ein Klick, eine Datei, kein Formular.
Coming soonFür Windows 10/11 (64-bit). Der Download wird hier freigeschaltet, sobald es so weit ist.
Eine Installationsdatei für Windows, direkt von unserem Server.
Doppelklick genügt. Sie brauchen dafür keine Administratorrechte.
Beim ersten Start: Name und geschäftliche E-Mail eintragen, kein Zahlungsmittel.
Beim ersten Start lädt SpeechToWork einmalig die Sprachmodelle (4 bis 6 GB). Schon einen Lizenzschlüssel? Beim ersten Start eingeben. Was dabei übertragen wird, steht in der Datenschutzerklärung.