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DeepSeek Datenschutz: Ihre Eingaben landen in China

Beim Thema DeepSeek Datenschutz ist die Lage klarer als bei anderen KI-Diensten: Laut eigener Datenschutzerklärung speichert DeepSeek die Daten seiner Nutzer in der Volksrepublik China. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hält das für rechtswidrig, Italien hat die Verarbeitung untersagt. Hier lesen Sie, was mit Ihren Eingaben passiert, welche Vorfälle belegt sind und was Unternehmen daraus folgern sollten.

Goldene Schallwelle unter einer Glasglocke als Sinnbild für geschützte Sprachdaten
  • Chinaist laut Datenschutzerklärung der Ort, an dem DeepSeek Ihre Daten speichert.
  • 1 Mio.+Protokollzeilen lagen im Januar 2025 in einer offenen Datenbank, samt Chatverläufen.
  • 100 %bleibt bei SpeechToWork auf Ihrem Computer. Nichts wird ins Internet geschickt.

Ist DeepSeek DSGVO-konform? Die kurze Antwort

Kurz gesagt: Für personenbezogene Daten ist die DeepSeek-App oder -Webseite im Unternehmen nicht vertretbar. Die Daten gehen nach China, für das es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU gibt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die App im Juni 2025 bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet, die italienische Behörde hat die Verarbeitung im Januar 2025 untersagt.

Zu unterscheiden ist der Dienst vom Modell. Die Probleme betreffen App, Webseite und Schnittstelle des Anbieters, bei denen Ihre Eingaben auf dessen Servern landen. DeepSeek hat aber auch Modellgewichte offen veröffentlicht, etwa DeepSeek-R1 unter MIT-Lizenz. Wer so ein Modell auf eigener Hardware betreibt, schickt DeepSeek nichts. Dazu unten mehr.

Was mit Ihren Eingaben bei DeepSeek passiert

Die Datenschutzerklärung von DeepSeek (Stand 10. Februar 2026) sagt:

  • Speicherort: „we directly collect, process and store your Personal Data in People’s Republic of China“, also Erhebung, Verarbeitung und Speicherung in der Volksrepublik China.
  • Verantwortlicher: Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. mit Sitz in China. Eine Niederlassung in der EU hat das Unternehmen laut Berliner Datenschutzbeauftragter nicht, benannt ist nur ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO.
  • Erhobene Daten: Kontodaten, Ihre Eingaben als Text, Sprache und Dateien, Gerätekennungen, IP-Adresse, Cookies und Zahlungsdaten.
  • Training: Eingaben dienen auch dazu, die Modelle zu trainieren und zu verbessern. Sie können widersprechen, laut Datenschutzerklärung per E-Mail an privacy@deepseek.com.
  • Speicherdauer: „so lange wie nötig“ für die Dienste und rechtliche Pflichten, ohne feste Frist.
  • Übermittlungsgarantien: Die Erklärung spricht allgemein von geeigneten Garantien, nennt aber kein konkretes Instrument wie Standardvertragsklauseln.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte begründet ihr Vorgehen damit, dass chinesische Behörden weitreichende Zugriffsrechte auf Daten bei chinesischen Unternehmen haben und DeepSeek nicht nachweisen konnte, dass die Daten gleichwertig geschützt sind.

Bekannte Probleme, Verfahren und Behördenmaßnahmen

Die folgenden Ereignisse sind durch Behördenmitteilungen oder seriöse Presse belegt. Die Quellen stehen am Ende der Seite.

  1. Offene Datenbank mit Chatverläufen

    Sicherheitsforscher von Wiz fanden eine öffentlich erreichbare Datenbank von DeepSeek ohne Anmeldung, mit über einer Million Protokollzeilen, darunter Chatverläufe, geheime Schlüssel und Details zum Betrieb. DeepSeek sicherte sie nach dem Hinweis umgehend.

  2. Italien untersagt die Verarbeitung

    Die Datenschutzbehörde Garante ordnete mit sofortiger Wirkung eine Beschränkung der Verarbeitung italienischer Nutzerdaten an und leitete eine Untersuchung ein. Die Antworten des Unternehmens hielt sie für völlig unzureichend: DeepSeek hatte erklärt, nicht in Italien tätig zu sein und nicht unter europäisches Recht zu fallen.

  3. Australien verbannt DeepSeek von Regierungsgeräten

    Das australische Innenministerium wies alle Bundesbehörden an, DeepSeek-Produkte von ihren Systemen und Geräten zu entfernen. Private Geräte betrifft das nicht.

  4. Südkorea stoppt neue Downloads

    Die Datenschutzbehörde PIPC setzte neue Downloads der App aus. Im April 2025 stellte sie fest, dass DeepSeek Daten südkoreanischer Nutzer ohne Einwilligung an Unternehmen in China und den USA übermittelt hatte, Eingaben auch an eine Tochter von ByteDance. Nach einer geänderten Datenschutzerklärung war die App ab Ende April wieder erhältlich.

  5. Berlin meldet die App als rechtswidrigen Inhalt

    Die Berliner Datenschutzbeauftragte meldete die DeepSeek-Apps bei Apple und Google nach Art. 16 des Digital Services Act. Sie hält die Übermittlung der Nutzerdaten nach China für rechtswidrig, weil es dort keinen gleichwertigen Schutz gibt. Eine Aufforderung vom 6. Mai 2025, die Apps selbst zurückzuziehen oder die Übermittlung rechtmäßig zu gestalten, blieb ohne Erfolg. Abgestimmt war das mit den Behörden aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen.

  6. Tschechien warnt und verbietet in der Verwaltung

    Die tschechische Behörde für Cybersicherheit NÚKIB warnte vor Produkten, Apps, Webdiensten und Schnittstellen von DeepSeek. Die Regierung untersagte ihre Nutzung in der Staatsverwaltung.

Die Berliner Meldung verpflichtet Apple und Google, den Hinweis zu prüfen. Über den Browser bleibt DeepSeek unabhängig davon erreichbar. Ein Verbot, das private Nutzer erfasst, gibt es in Deutschland nicht; für Unternehmen ändert das nichts an der Rechtslage bei personenbezogenen Daten.

DeepSeek im Unternehmen: was Sie beachten müssen

  • Drittlandübermittlung: Wer personenbezogene Daten in DeepSeek eingibt, übermittelt sie nach China. Dafür braucht es nach Art. 44 ff. DSGVO einen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien. Einen Beschluss gibt es nicht, und die Berliner Behörde hält die Garantien für nicht gegeben.
  • Regel für Beschäftigte: Legen Sie fest, dass DeepSeek-App und -Webseite für dienstliche Daten tabu sind. Auf verwalteten Geräten lässt sich die App sperren.
  • Berufsgeheimnisse: Für Mandanten-, Patienten- und Steuerdaten (§ 203 StGB) scheidet der Dienst aus.
  • Schulungspflicht: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten. Dazu gehört zu wissen, wohin eine Eingabe geht. Mehr im Ratgeber zur KI-Verordnung.

Wer DeepSeek privat nutzt, sollte keine persönlichen Daten eingeben, nicht mehr benötigte Chats und im Zweifel das Konto löschen und dem Training per E-Mail widersprechen. Wie Sie jedes KI-Werkzeug prüfen, steht im Ratgeber KI datenschutzkonform nutzen.

DeepSeek lokal: das Modell ohne den Dienst

DeepSeek-R1 steht mit seinen Gewichten unter MIT-Lizenz öffentlich zur Verfügung, dazu kleinere, abgeleitete Varianten. Läuft so ein Modell auf Ihrem eigenen Rechner, gelangt keine Eingabe zu DeepSeek. Die Datenschutzprobleme oben betreffen den Dienst, nicht die Datei.

Allerdings: Das größte Modell braucht Rechenzentrumshardware, und ein Modell von Hand einzurichten ist für ein Büro nicht der Alltag. Es fehlt dann die Anbindung an Ihre Programme, also Diktat, Outlook, Word. Genau diese Lücke schließt ein fertiger lokaler Assistent.

Warum ein lokaler Assistent im Büro die sicherere Wahl ist

Die Datenschutzkonferenz hält technisch geschlossene Systeme für „vorzugswürdig“, also Anwendungen, bei denen die Daten die eigene Umgebung nicht verlassen. Ein lokaler Assistent erfüllt das ohne Zusatzaufwand:

  • Keine Übermittlung nach China, in die USA oder sonst wohin, weil nichts übertragen wird.
  • Kein Anbieter, der Ihre Eingaben speichert, auswertet oder zum Training nutzt.
  • Keine Bedingungen, die sich über Nacht ändern, und keine Behörde, die den Dienst morgen sperrt.

SpeechToWork bringt Spracherkennung und Sprachmodell auf Ihren Windows-PC: Diktieren, E-Mails formulieren, Dokumente befragen, Meetings protokollieren, Audio abschreiben, Belege auslesen. Die Grenzen gehören dazu: Das Modell ist kleiner als die großen Cloud-Modelle, es recherchiert nicht im Internet, das Programm gibt es nur für Windows, und es braucht einen halbwegs aktuellen Rechner. Mehr in den Ratgebern DSGVO-konforme KI und Lokale KI.

Ein Beispiel

So klingt es. So steht es da.

Sie sagenFass diese Mail zusammen und sag mir, was ich bis Freitag erledigen muss.
Im Programm stehtWorum es geht Die Steuerkanzlei bittet um fehlende Unterlagen für den Jahresabschluss. Was zu tun ist ☐ Kontoauszüge Dezember hochladen (bis Freitag) ☐ Rechnung der Werkstatt nachreichen (bis Freitag)
Ihr Vorteil

Darum passt SpeechToWork zu dieser Aufgabe.

Keine Daten nach China

Die KI rechnet auf Ihrem PC. Weder Eingaben noch Dateien gehen an einen Server, egal in welchem Land.

Kein Drittlandtransfer

Ohne Übermittlung brauchen Sie für Ihre Inhalte weder Standardvertragsklauseln noch eine Transferprüfung.

Lokales Modell, fertig eingerichtet

Kein Modell von Hand aufsetzen: SpeechToWork wählt beim Start das passende Modell für Ihre Hardware.

Datenschutz

Lokal heißt lokal. Ohne Kompromisse.

Spracherkennung und Sprachmodell sind auf Ihrem PC installiert und rechnen dort. Was Sie diktieren, steht danach in Ihrem Programm und sonst nirgends. So funktioniert der Datenweg.

Kein Upload

Audio und Text bleiben auf Ihrem Rechner. Es gibt keinen Server, der mithört, und keinen KI-Anbieter im Hintergrund.

DSGVO ohne Umwege

Kein Dritter verarbeitet Ihre Diktate. Dafür brauchen Sie keinen AV-Vertrag und keine Prüfung von Drittlandtransfers.

Läuft ohne Internet

Nach der Installation arbeitet SpeechToWork offline. Eine Verbindung braucht nur die Lizenzprüfung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ist DeepSeek DSGVO-konform?

Für personenbezogene Daten spricht vieles dagegen. DeepSeek speichert laut Datenschutzerklärung in China, für das es keinen Angemessenheitsbeschluss gibt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hält die Übermittlung für rechtswidrig und hat die App im Juni 2025 bei Apple und Google gemeldet. Italien hat die Verarbeitung im Januar 2025 untersagt.

Wo speichert DeepSeek meine Daten?

In der Volksrepublik China. Das steht wörtlich in der Datenschutzerklärung (Stand 10. Februar 2026): DeepSeek erhebt, verarbeitet und speichert die Daten dort. Verantwortlich ist Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence mit Sitz in China. Eine Niederlassung in der EU gibt es nicht, nur einen Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Ist DeepSeek in Deutschland verboten?

Nein, ein allgemeines Verbot gibt es nicht. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Apps am 27. Juni 2025 nach dem Digital Services Act bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Die Stores müssen das prüfen. Für Unternehmen bleibt entscheidend, dass personenbezogene Daten nicht ohne Grundlage nach China gehen dürfen.

Nutzt DeepSeek meine Eingaben zum Training?

Ja, laut Datenschutzerklärung dienen Eingaben auch dazu, Modelle zu trainieren und zu verbessern. Sie haben ein Widerspruchsrecht, das Sie laut Erklärung per E-Mail an privacy@deepseek.com ausüben. Eine feste Speicherfrist nennt DeepSeek nicht, Daten bleiben so lange wie für den Dienst und rechtliche Pflichten nötig.

Kann ich DeepSeek lokal und datenschutzkonform nutzen?

Ja, das offen veröffentlichte Modell. DeepSeek-R1 steht unter MIT-Lizenz, kleinere Varianten laufen auf eigener Hardware. Dann geht keine Eingabe an DeepSeek. Die Einrichtung braucht aber Technikwissen und passende Hardware. Ein fertiger lokaler Assistent wie SpeechToWork erledigt Büroarbeit ohne diesen Aufwand.

Welche Behörden sind gegen DeepSeek vorgegangen?

Unter anderem Italiens Datenschutzbehörde mit einer Beschränkung im Januar 2025, Südkoreas PIPC mit einem Downloadstopp im Februar 2025 und die Berliner Datenschutzbeauftragte mit einer Meldung an Apple und Google im Juni 2025. Australien und Tschechien haben DeepSeek in ihren Verwaltungen verboten.

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